Informationen für Externe - Aufnahmeverfahren

Studienwerber*innen von anderen Bildungseinrichtungen werden nicht einfach zum Masterstudium zugelassen, sondern auf Grundlage ihres Abschneidens in einem Aufnahmeverfahren (nach § 124b Abs. 1 UG) aufgenommen. Für diese externen Studierenden stehen maximal 50 Studienplätze zur Verfügung. Das Ergebnis vom Aufnahmetest wird ebenfalls für die Zuteilung zu den Schwerpunkten herangezogen. Gemeinsam mit dem Testergebnis erhalten Teilnehmer*innen den zugeteilten Schwerpunkt. Falls Sie nicht den gewünschten Schwerpunkt erhalten, können Sie den Studienplatz annehmen, aber einmalig auf den Schwerpunkt verzichten und beim nächsten Zuteilungstest (dann für Interne) antreten.

Antrag zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren

Beachten Sie, dass ein facheinschlägiges Bachelorstudium Psychologie (nach den EuroPsy-Kriterien) und Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 Voraussetzung sind. 

Das SSC beantwortet keine Anfragen zu möglichen Anträgen bzw. Entscheidungen über die Möglichkeit der Teilnahme am Aufnahmeverfahren. Ihre Unterlagen werden erst nach der Einreichung detailliert geprüft. Vorab können keine Aussagen darüber getroffen werden, ob Sie durch Ihren Bachelorabschluss für das Aufnahmeverfahren geeignet sind!

Alle Informationen zu Fristen, Dokumenten, Aufnahmeverfahren, Deutschnachweise, etc. finden Sie hier: https://studieren.univie.ac.at/zulassung/masterstudien/psychologie/

Klicken Sie auf die für Sie zutreffende Box. Diese führt Sie zu den relevanten Informationen!

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren für externe Studienwerber*innen findet einmal im Jahr statt. Es betrifft ausschließlich Interessent*innen, die nicht das Bachelorstudium Psychologie an der Universität Wien absolviert haben.

Detaillierte Informationen über das Zulassungsverfahren mit einem Abschluss einer anderen Universität (Antragstellung, Fristen, Prüfungsliteratur) finden Sie hier.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss grundsätzlich bereits ein abgeschlossenes Bachelorstudium vorliegen. Wenn Sie kurz vor Abschluss Ihres Studiums stehen, wird je nach Studienfortschritt im Einzelfall von der Zulassungsstelle geprüft, ob Sie am Aufnahmeverfahren teilnehmen können. Diese Prüfung erfolgt über die eingereichten Notentranscripts.