Wie beantrage ich eine Nostrifizierung?

Erstkontakt (VOR Einbringung des Antrags):

Bitte kontaktieren Sie Claudia Fritz-Larott (Büro Studienpräses der Universität Wien für:

  • Allgemeine Auskünfte, Beratung und Informationen zum Thema Nostrifizierung
  • Informationen zum organisatorischen Ablauf des Nostrifizierungsverfahrens
  • Hilfe bei der Antragstellung

Claudia Fritz-Larott
Büro Studienpräses
Universität Wien
1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: + 43- 1-4277-12154
Fax: +43-1-4277-12159
E-Mail: nostrifizierung@univie.ac.at

Bitte setzen Sie sich bereits vor einer Antragstellung telefonisch oder per E-Mail mit Frau Fritz-Larott in Verbindung.

Antragstellung

Nachdem das Büro Studienpräses Ihre Unterlagen geprüft hat, können Sie den Antrag auf Nostrifizierung im StudienServiceCenter (SSC) Psychologie einreichen.

Die Einreichung des Antrags erfolgt:

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Anträge entgegennehmen und bearbeiten können. Wenn Sie Fragen zur Antragstellung bzw. zu einzelnen Unterlagen haben, schreiben Sie vor der Antragstellung bitte eine E-Mail an die zuständige SSC-Mitarbeiterin Isabella Nerozzi (isabella.nerozzi@univie.ac.at).

Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular (Download)
    • Anmerkung: Als "beantragter inländischer akademischer Grad" sind die akademischen Grade "Bachelor of Science" und "Master of Science" anzugeben.
  • Geburtsurkunde und allfällige Urkunden über Namenswechsel (z. B. Heiratsurkunde), wenn die Studiennachweise auf einen früheren Namen lauten.
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Aufenthaltstitel (ausgenommen EU/EWR-Bürger*innen)
  • Reifeprüfungszeugnis bzw. Nachweis über die allgemeine Universitätsreife
  • Lebenslauf (kurz, mit besonderer Berücksichtigung des bisherigen Bildungsganges)
  • Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in Österreich erforderlich ist. (z. B. Schreiben des Stadtschulrates, Apotheker-, Rechtsanwaltskammer, etc.)
  • Urkunde, die den ausländischen Studienabschluss bestätigt
  • Zeugnisse über die absolvierten Prüfungen und approbierten wissenschaftlichen Arbeiten
  • Studiennachweis
    • Studienbuch (Nachweis der Zulassung an der ausländischen Universität)
    • Studienplan (Nachweis des Studieninhaltes des absolvierten Studiums, d.h., das offizielle Curriculum, Modulhandbuch oder Syllabus)
  • Wissenschaftliche Arbeit
    • Diplom-, Magister-, Masterarbeit oder Dissertation
    • Jeweils eine ca. 10-seitige deutsch- oder englischsprachige Zusammenfassung
  • Einzahlungsbestätigung der Nostrifizierungstaxe (EURO 150,00).
    • Kontoverbindung Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, IBAN AT083200000000675447; Verwendungszweck Nostrifizierung ER 100000

Von fremdsprachigen Nachweisen müssen autorisierte Übersetzungen vorgelegt werden. (Ausnahme: Dokumente in englischer Sprache müssen nicht übersetzt werden).

Alle ausländischen Urkunden sowie alle im Ausland hergestellten Kopien und Übersetzungen müssen überdies im Ausstellungsland öffentlich beglaubigt sein.

Von dieser öffentlichen Beglaubigung ausgenommen sind Urkunden aus folgenden Ländern: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Bundesrepublik Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.

Die Beglaubigung von Dokumenten aus der Ukraine ist derzeit nicht erforderlich.