Informationen zu abweichenden Prüfungsmethoden

Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile bei Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen.

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website des Team Barrierefrei.

Für die von unserer Studienprogrammleitung (SPL 20 - Psychologie) angebotenen Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt folgendes empfohlene Prozedere:

Als fachärztlichen/therapeutischen Nachweis empfehlen wir, möglichst das universitätsinterne Formular zur Bestätigung von studienrelevanten Funktionsbeeinträchtigungen zu verwenden. Das Formular ist so gestaltet, dass keine medizinische Fachsprache verwendet werden muss. Dies erleichtert uns als SPL die Bearbeitung. Allgemeine Informationen zu Nachweisen finden Sie hier.

Falls vorhanden, können Sie uns auf freiwilliger Basis außerdem Dokumente aus Ihrer Schulzeit oder von anderen Hochschulen/Studien übermitteln, in denen bereits Adaptierungen oder Hilfsmittel für Sie beschrieben werden. Diese können uns bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf abweichende Prüfungsmethoden helfen. Planen Sie genug Zeit für die Antragsbearbeitung und die Vorbereitung der abweichenden Methoden durch die Lehrenden/Prüfenden ein. Stellen Sie bitte daher Ihre Anträge immer so früh wie möglich!

Achtung: Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen SPLen (weiteres Studium, EC, Lehramtsfach etc.) gelten eventuell andere administrative Regelungen. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Website!