Checkliste Abschlussphase
Zuweisung der Gutachter*innen
Die Zuweisung für die Begutachtung kann bereits vor dem Einreichen der Dissertation erfolgen!
- Zumindest zwei fachlich ausgewiesene, habilitierte Gutachter*innen benennen und vorab anfragen; die Anfrage übernimmt für gewöhnlich die*der Betreuer*in
- Zuweisungsformular und Abstract elektronisch ans SSC übermitteln, von externen Personen bitte akademischen CV und Publikationsliste bzw. einen Link zur persönlichen Webseite beifügen
- ACHTUNG: Begutachtung erfolgt innerhalb von 4 Monaten
Einreichen der Dissertation
- Vor dem Fertigstellen der Arbeit die Erläuterungen zum Deckblatt Doktorat beachten
- Einreichen der elektronischen Version via https://hopla.univie.ac.at/
- Hochladebestätigung unterschrieben per Email ans SSC übermitteln
- ACHTUNG: Bei einem Sperrwunsch auch den Antrag auf Sperre der Benutzung einreichen
- Einreichen der drei gebundenen Exemplare via SSC innerhalb von 10 Tagen nach dem Hochladen
Defensio
Das Formular zur Anmeldung der Defensio soll mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin ans SSC übermittelt werden.
Die Prüfungskommission besteht aus Vorsitz und zwei Prüfenden. An der Fakultät ist es üblich, dass jene beiden Personen als Prüfende fungieren, die auch begutachtet haben – zumindest eine davon sollte jedenfalls Teil der Prüfungskommission sein. Den Vorsitz übernimmt meist die (interne) Betreuungsperson.
Studienabschluss Doktorat
Anlässlich Ihres Studienabschlusses ersucht Sie die Universität um die Angabe von Daten zu Ihren Auslandserfahrungen im Laufe Ihres Studiums. Die Erhebung dieser Daten ist auf Grund einer Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung verpflichtend.
Erst nachdem die Bestätigung zu dieser Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte im SSC eingelangt ist, erhalten Sie Ihre digitalen Abschlussdokumente.
Die gedruckten Abschlussunterlagen können nach Ablauf von ca. drei Wochen im SSC abgeholt werden.