Checkliste Abschlussphase

Zuweisung der Gutachter*innen

Die Zuweisung für die Begutachtung kann bereits vor dem Einreichen der Dissertation erfolgen!

  • Zumindest zwei fachlich ausgewiesene, habilitierte Gutachter*innen benennen und vorab anfragen; die Anfrage übernimmt für gewöhnlich die*der Betreuer*in
  • Zuweisungsformular und Abstract elektronisch ans SSC übermitteln, von externen Personen bitte akademischen CV und Publikationsliste bzw. einen Link zur persönlichen Webseite beifügen
  • ACHTUNG: offizielle Begutachtungsfrist sind 4 Monate
    (Anderslautende Vereinbarungen müssen ohne das SSC kommuniziert werden. Beide Gutachten müssen mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin im SSC einlangen.)

Einreichen der Dissertation

Defensio

Das Formular zur Anmeldung der Defensio soll mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin digital ans SSC übermittelt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss auch die Begutachtung abgeschlossen sein, d.h. beide Gutachten müssen im SSC eingelangt sein.

Die Prüfungskommission besteht aus Vorsitz und zwei Prüfenden. An der Fakultät ist es üblich, dass jene beiden Personen als Prüfende fungieren, die auch begutachtet haben – zumindest eine davon sollte jedenfalls Teil der Prüfungskommission sein. Den Vorsitz übernimmt meist die (interne) Betreuungsperson.

Abschlussprädikat

§18 (3) Satzung der Universität Wien:
Wurden in Doktoratsstudien sowohl die wissenschaftliche Arbeit als auch die studienabschließende Prüfung mit „sehr gut“ bzw. mit „mit Auszeichnung bestanden“ beurteilt und ist der aus den Beurteilungen der für das Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen ungewichtete Durchschnitt kleiner oder gleich 1,50 ist für das gesamte Studium das Abschlussprädikat „mit Auszeichnung bestanden“ zu vergeben. In den übrigen Fällen wird das Abschlussprädikat „bestanden“ vergeben.

Studienabschluss Doktorat

Anlässlich Ihres Studienabschlusses ersucht Sie die Universität um die Angabe von Daten zu Ihren Auslandserfahrungen im Laufe Ihres Studiums. Die Erhebung dieser Daten ist auf Grund einer Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung verpflichtend.

Erst nachdem die Bestätigung zu dieser Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte im SSC eingelangt ist, erhalten Sie Ihre digitalen Abschlussdokumente.