Aufgaben und Bestellmodus

 

Die Aufgaben

Die Studienprogrammleiter*innen übernehmen studienorganisatorische und studienrechtliche Aufgaben und sind damit die zentralen Ansprechpartner*innen für Studierende. Zur laufenden Beobachtung und Optimierung der Studienorganisation in dem vom Studienprogrammleiter bzw. der Studienprogrammleiterin betreuten Studium wird ein Beratungsorgan - eine Studienkonferenz - eingerichtet. Die Mitglieder der Studienkonferenz werden jeweils zur Hälfte von Studierenden und den Lehrenden gestellt. Unter anderem erfüllen die Studienprogrammleiter*innen folgende Aufgaben:

  • Informations- und Beratungstätigkeit (gemeinsam mit der ÖH und den Beratungseinrichtungen der Universität Wien)
  • Ausstellen von Zeugnissen über Studienabschlüsse und Diploma Supplements
  • Bescheidförmige Anerkennung von Prüfungen, Vorausbescheide, Bildung von Prüfungssenaten usw.
  • Gutachten im Rahmen der Zulassung zu Studien, bedarfsgesteuerte Planung und Organisation des Lehrveranstaltungsangebots und des Prüfungsbetriebs einer oder mehrerer Studien (Studienplan/Curriculum)
  • Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung im Studien- und Lehrbereich

 

Bestellmodus

Die Studienprogrammleiter*innen werden auf Vorschlag des Dekans oder der Dekanin durch das Rektorat bestellt (nach Anhörung des Senats und der Fakultätskonferenz). Die Funktionsperiode dauert zwei Jahre, Wiederbestellungen sind möglich. Zum*Zur Studienprogrammleiter*in können wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Wien ernannt werden, die in Forschung und Lehre entsprechend ausgewiesen sind. Zur Erfüllung der Aufgaben können die Studienprogrammleiter*innen von ihren Aufgaben in Forschung und Lehre teilentbunden werden.