Einsicht bei MC-Prüfungen

08.01.2018

Sehr geehrte Studierende,

das Kopieren oder Abschreiben von MC-Prüfungsfragen im Zuge der Einsichtnahme ist nicht gestattet.

Genauere Informationen dazu können Sie dem untenstehenden Text entnehmen.

§79 Absatz 5 Universitätsgesetz 2002:

"Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die Beurteilungsunterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prüfungsfragen. Die oder der Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen.Vom Recht auf das Anfertigen von Fotokopien ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwort-Items." (BGBl. I Nr. 81/2009)