Postgraduale Ausbildung

01.06.2016

Information zur postgradualen Ausbildung in Gesundheitspsychologie und in Klinischer Psychologie nach dem Psychologengesetz 2013

Liebe Studierende,

wie viele von Ihnen wissen, wurde im neuen österr. Psychologengesetzt (PG) 2013 u.a. die "Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung in Gesundheitspsychologie sowie in Klinischer Psychologie" (im § 7) neu geregelt (in Kraft ab 1. Juli 2014).

Danach sind (nach § 7, Abs. 2) u.a. insg. 75 ECTS in folgenden Bereichen nachzuweisen:

a) Psychopathologie, Psychopharmakologie, Psychiatrie und Neurologie,

b) psychologischer Diagnostik mit besonderem Bezug auf gesundheitsbezogenes Erleben und Verhalten und auf psychische Störungen einschließlich Übungen,

c) Methoden und Anwendungsbereiche im Bereich der Gesundheitsförderung, der Krankheitsprävention und der Rehabilitation,

d) psychologischen Interventionen im Bereich der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie einschließlich Übungen.

Eine Auflistung, durch welche Lehrveranstaltungen (Bachelor- plus Masterstudium Psychologie) an der Uni Wien diese Inhalte im Umfang von insg. mind. 75 ECTS abgedeckt sind, wurde vom Psychologenbeirat begutachtet, ohne Änderungswünsche zur Kenntnis genommen und dem Bundesministerium für Gesundheit empfohlen.

In weiterer Folge sollen diese Unterlagen vom Bundesministerium den postgradualen Ausbildungseinrichtungen für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden.

Das bedeutet, dass nach einem Bachelor- und Masterstudium Psychologie an der Univ. Wien – unabhängig von der inhaltlichen Schwerpunktsetzung im Rahmen des Masterstudiums – davon ausgegangen werden kann, dass die Voraussetzung der 75 einschlägigen ECTS (nach PG, § 7) als erfüllt zu betrachten ist.

Mit besten Grüßen,
Ihre Studienprogrammleitung Psychologie