Validierung

Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen

Berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem nicht-formalen Bereich (z.B. private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und informellen Bereich (z.B. beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) können anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.

Die Anerkennung für bereits VOR der Zulassung absolvierte Tätigkeiten und Qualifikationen nach Validierung ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen.

Nach Ablauf der Zwei-Semester-Frist ist eine Validierung und anschließende Anerkennung nicht mehr zulässig.

Ablauf der Validierung

  • Übermittlung der Unterlagen zur Validierung an ssc.psychologie@univie.ac.at
  • Die Unterlagen werden von der Studienprogrammleitung geprüft.
  • Das SSC informiert Sie per E-Mail (u:account) über das Ergebnis der Validierung.
    • Validierung kann erfolgen: Übermittlung des Antrags auf Anerkennung an das SSC Psychologie.
    • Validierung kann nicht erfolgen: Die entsprechende Lehrveranstaltung muss absolviert werden.
    • Es werden Maßnahmen von der Studienprogrammleitung angeordnet. Wenn die beantragten Lernergebnisse und Kompetenzen anhand der Unterlagen nicht feststellbar sind, kann die Studienprogrammleitung eine Beurteilung (z. B. Validierungsgespräch, Stichprobentest, Arbeitsproben) durch fachkundige Mitarbeiter*innen des wissenschaftlichen Personals anordnen.
  • Nach Durchführung der Maßnahmen entscheidet die Studienprogrammleitung, ob die Validierung vorgenommen werden kann. Wenn die Validierung bestätigt wird, kann ein Antrag auf Anerkennung (s. oben) gestellt werden.