Learning Agreement und Anerkennung

Wichtige Information

Anerkannte Lehrveranstaltungen MÜSSEN für den Studienabschluss verwendet werden. Eine Anerkennung kann weder durch eine neue Anerkennung, noch durch eine intern erbrachte Leistung "überschrieben" werden. Das betrifft sowohl verpflichtende Lehrveranstaltungen als auch Alternative Erweiterungen und Erweiterungscurricula (Bachelorstudium) sowie Freie Fächer (Masterstudium).


Learning Agreement

Nach der Nominierung erhalten Sie vom Erasmus+ Outgoing Team informationen zur Erstellung und Einreichung Ihres Learning Agreements.

Durch das Learning Agreement vereinbaren Sie die Anerkennung von Lehrveranstaltungen der Gastuniversität für Ihr Studium an der Universität Wien.

Die Vorausanerkennung von Pflichtfächern erfordert eine Überprüfung der Kurse auf formaler sowie inhaltlicher Ebene.

Als Nachweis über die Inhalte der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen können Sie z. B. Links zum Vorlesungsverzeichnis bzw. zu Modulbeschreibungen/Prüfungsordnungen/Curricula der Partneruniversitäten angeben. 

Es wird außerdem empfohlen, sich die Alternative Erweiterung (Bachelor, max. 15 ECTS) bzw. die Freien Fächer (Master, max. 10 ECTS) für den Auslandsaufenthalt "aufzusparen", da Sie die Kurse für diese Bereiche frei auswählen können.

Das Learning Agreement wird in Mobility Online erstellt und von der zuständigen Studienprogrammleitung digital unterschrieben.

  • Studienprogrammleitung: Als Studienprogrammleitung der nominierten Studienrichtung (Psychologie) wählen Sie Mobility Online Vize-Studienprogrammleiterin Veronika Job Sutnar aus.

 

 

Hinweise zur Kurswahl

Bachelorstudium

  • Lehrveranstaltungen, die kein Äquivalent im Bachelorcurriculum haben, sowie auch Lehrveranstaltungen aus anderen Instituten bzw. Fakultäten können als Alternative Erweiterung (max. 15 ECTS) anerkannt werden.
  • Folgende Lehrveranstaltungen bauen inhaltlich aufeinander auf und sind daher beide (entweder vor oder nach dem Auslandsaufenthalt) in Wien und in zwei direkt aufeinanderfolgenden Semestern zu absolvieren:
    • SE Fachliteraturseminar
    • SE Bachelorarbeit

 

Masterstudium

  • Lehrveranstaltungen, die kein Äquivalent im Mastercurriculum haben, sowie auch Lehrveranstaltungen aus anderen Instituten bzw. Fakultäten können als Freie Fächer (max. 10 ECTS) anerkannt werden.
  • Lehrveranstaltungen mit vertiefendem Charakter können oft als Vertiefungsseminar oder Anwendungsseminar anerkannt werden, sofern die Inhalte sich Ihrem Masterschwerpunkt zuordnen lassen, auch wenn keine exakte Übereinstimmung mit unseren Vertiefungs- und Anwendungsseminaren besteht.
  • Folgende Lehrveranstaltungen bauen inhaltlich aufeinander auf und sind daher beide (entweder vor oder nach dem Auslandsaufenthalt) in Wien und in zwei direkt aufeinanderfolgenden Semestern zu absolvieren:
    • SE Theorie und Empirie wissenschaftlichen Arbeitens 1
    • SE Theorie und Empirie wissenschaftlichen Arbeitens 2 

Anerkennung nach dem Aufenthalt

Nach Ihrer Rückkehr nach Wien können Sie einen Anerkennungsantrag einreichen.

Schicken Sie bitte von Ihrem u:account aus eine E-Mail an ssc.psychologie@univie.ac.at mit dem Betreff "Antrag auf Anerkennung nach Erasmus+ Aufenthalt" und den folgenden Unterlagen im Anhang:

  • Antrag auf Anerkennung. Das Formular wird über Mobility Online zur Verfügung gestellt.
  • Zeugnis bzw. Transcript der Gastuniversität
  • Anerkennung von Lehrveranstaltungen als Pflichtfächer: Wenn die Anerkennung nicht im Voraus vereinbart wurde, müssen Sie inhaltliche Beschreibungen der Lehrveranstaltungen einreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Anerkennungsantrags bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen kann. Reichen Sie daher Ihren Antrag so früh wie möglich ein und beachten Sie dies bei Ihrer Semesterplanung.

Achtung!

Damit LVs anerkannt werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • LVs müssen positiv absolviert sein
  • Sie müssen für Ihre erbrachte Leistung Credits (ECTS, o. ä.) erhalten haben
  • Sie müssen eine Beurteilung Ihrer Leistung erhalten haben, d. h. eine Benotung.

Möglich ist hierbei eine Standardbeurteilung (1,2,3,4,5/A,B,C,D,E o. ä.) oder eine Bestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme.

Achtung! Eine Bestätigung über eine aktive/regelmäßige Teilnahme ist als Leistungsbeurteilung NICHT ausreichend!