Non-EU Student Exchange Programm

Im Rahmen dieses Programmes können Studierende der Universität Wien ein oder zwei Semester an einer außereuropäischen Partneruniversität absolvieren.

Nach der Nominierung: Vorausanerkennung

Wenn Sie nominiert werden, müssen Sie die Vorausanerkennung der geplanten Lehrveranstaltungen beantragen. Die Vorlage (Vorausanerkennungsbescheid) erhalten Sie über Mobility Online.

Kontakt
Mag. Isabella Nerozzi

isabella.nerozzi@univie.ac.at

Tel: + 43 1 4277 47913

  • Allgemeine Informationen zur Vorausanerkennung/Anerkennung
  • Übermittlung des ausgefüllten Vorausanerkennungsbescheids
    • Wenn Sie Lehrveranstaltungen der Gastuniversität für Pflichtfächer Ihres Curriculums anerkennen lassen möchten, schicken Sie uns bitte auch Informationen zu den Lehrveranstaltungs-Inhalte bzw. Links zu den Kursbeschreibungen auf der Website der Gastuniversität.

Hinweise zur Kurswahl

Bachelorstudium

  • Lehrveranstaltungen, die kein Äquivalent im Bachelorcurriculum haben, sowie auch Lehrveranstaltungen aus anderen Instituten bzw. Fakultäten können als Alternative Erweiterung (max. 15 ECTS) anerkannt werden.
  • Folgende Lehrveranstaltungen bauen inhaltlich aufeinander auf und sind daher beide (entweder vor oder nach dem Auslandsaufenthalt) in Wien und in zwei direkt aufeinanderfolgenden Semestern zu absolvieren:
    • SE Fachliteraturseminar
    • SE Bachelorarbeit

 

Masterstudium

  • Lehrveranstaltungen, die kein Äquivalent im Mastercurriculum haben, sowie auch Lehrveranstaltungen aus anderen Instituten bzw. Fakultäten können als Freie Fächer (max. 10 ECTS) anerkannt werden.
  • Lehrveranstaltungen mit vertiefendem Charakter können oft als Vertiefungsseminar oder Anwendungsseminar anerkannt werden, sofern die Inhalte sich zu Ihrem Masterschwerpunkt zuordnen lassen, auch wenn keine extakte Übereinstimmung mit unseren Vertiefungs- und Anwendungsseminaren besteht.
  • Folgende Lehrveranstaltungen bauen inhaltlich aufeinander auf und sind daher beide(entweder vor oder nach dem Auslandsaufenthalt) in Wien und in zwei direkt aufeinanderfolgenden Semestern zu absolvieren:
    • SE Theorie und Empirie wissenschaftliche Arbeitens 1
    • SE Theorie und Empirie wissenschaftliche Arbeitens 2 

Nach dem Aufenthalt: Anerkennung

Nach Ihrer Rückkehr nach Wien können Sie einen Anerkennungsantrag einreichen. Folgende Unterlagen benötigen Sie dafür:

  • Formular "Tatsächlich absolviertes Studienprogramm" (2. Seite des Formulars)
  • Leistungsnachweis (Transcript bzw. Zeugnis)
  • Nur bei Anerkennung von Pflichtfächern, die nicht im Voraus genehmigt wurden: inhaltliche Beschreibungen der absolvierten Lehrveranstaltungen. 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Anerkennungsantrags bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen kann. Reichen Sie daher Ihren Antrag so früh wie möglich ein und beachten Sie dies bei Ihrer Semesterplanung.

Achtung!

Damit LVs anerkannt werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • LVs müssen positiv absolviert sein
  • Sie müssen für Ihre erbrachte Leistung Credits (ECTS, o. ä.) erhalten haben
  • Sie müssen eine Beurteilung Ihrer Leistung erhalten haben, d. h. eine Benotung.

Möglich ist hierbei eine Standardbeurteilung (1,2,3,4,5/A,B,C,D,E o. ä.) oder eine Bestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme.

Achtung! Eine Bestätigung über eine aktive/regelmäßige Teilnahme ist als Leistungsbeurteilung NICHT ausreichend!