Häufig gestellte Fragen zum Orientierungspraktikum (150 Stunden, Alternatives Pflichtmodul G2b des Bachelorstudiums)

Bitte zuerst die Allgemeinen Informationen durchlesen, denn diese beantworten bereits fast alle wichtigen Fragen!

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  • 1. Muss ich eine Vorlesung besuchen?

    Jedes Semester wird ein Lehrveranstaltungstermin zur Information angeboten. Bitte melden Sie sich einfach vorher zur Lehrveranstaltung an, damit Sie über den Termin informiert werden und teilnehmen können.




  • 2. Kann ich mir auch eine Praktikumsstelle suchen, die nicht auf der Liste steht?

    In der Regel suchen Sie sich Ihre Praktikumsstelle stets selbst. Das ist also möglich. Ihre Praktikumsstelle muss aber folgende Kriterien erfüllen (siehe auch Guidelines):

    • Die Stelle bietet psychologische Arbeit an
    • Die Betreuung der Praktikant*innen erfolgt durch überwiegend psychologisch tätige Personen, in der Regel durch Psycholog*innen
    • Die Aufgabenbereiche der Praktikant*innen müssen psychologische Tätigkeiten sein

     

     

  • 3. Wie weiß ich, dass ein selbst gesuchter Praktikumsplatz anerkannt wird?

    Dazu ist ein Fragebogen von den Anleiter*innen des Praktikums auszufüllen. Anhand dieses Fragebogens wird entschieden, ob der Praktikumsplatz den Anforderungen entspricht.
    Den Fragebogen erhalten sie:

  • 4. Praktikum an der Fakultät?

    Bitte verwenden Sie die Formulare zum Downloaden und lesen Sie die Regelungen im Downloadbereich genau.

    Praktika an der Universität Wien müssen mind. 2 Wochen vor Beginn angemeldet werden.

  • 5. Was benötige ich bei der Anmeldung?
    • die Studienbestätigung des Bachelorcurriculums
    • Anmeldeformular
    • den von den Anleiter*innen ausgefüllten Fragebogen bei selbst gesuchten Praktikumsplätzen
  • 6. Kann ich mein Praktikum auch erst nach Absolvierung anmelden?

    NEIN!

    Praktika sind ohne offizielle Anmeldung ausnahmslos NICHT für das Studium anrechenbar!

  • 7. Was muss ich tun, wenn ich mein Praktikum im Ausland machen möchte?

    Lassen Sie sich eine Beschreibung darüber schicken, was an dieser Einrichtung gemacht wird, wer der/die betreuende Anleiter*in ist und was der/die Praktikant*in machen wird (Kriterien einer selber gesuchten Stelle → Siehe Frage 2). Anhand dieser Beschreibung wird von uns entschieden, ob die Einrichtung als Praktikumsplatz akzeptiert wird.

  • 8. Wie lange muss ich nach Abgabe des Praktikumsberichtes auf mein Zeugnis warten?

    Nach dem jeweiligen Abgabetermin ("Prüfungstermin") werden die Berichte benotet und die Noten in u:space eingetragen. Dies kann bis zu vier Wochen nach dem "Prüfungstermin" dauern.

  • 9. Wo erhalte ich die Liste der offiziellen Praktikumsstellen?
  • 10. Wann kann ich den Praktikumsbericht abgeben?

    Sie können Ihren Praktikumsbericht über Moodle hochladen.
    Vorgangsweise beim Hochladen Ihres Praktikumsberichts:

    • Gehen Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis zur Lehrveranstaltung „Orientierungspraktikum“.
    • Bitte klicken Sie auf den Button „Moodle“ und loggen sich (mit Ihrer Matrikelnummer) ein.
    • Unter „Praktikumsbericht und Arbeitszeugnis" gehen Sie auf „Lösung abgeben" und laden Ihren Praktikumsbericht und Ihre Praktikumsbestätigung (= Arbeitszeugnis) hoch.
    • Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Hochladen „Änderungen sichern“ anklicken.
  • 11. Wann findet die Vorlesung statt?

    Die Informationseinheit in der Lehrveranstaltung wird einmal im Semester angeboten. Bitte melden Sie sich einfach zur Lehrveranstaltung an, dann werden Sie über die Termine informiert.

  • 12. Was darf/muss ich als Praktikant*in tun?

    Siehe Download-Bereich: „Guidelines Orientierungspraktikum“: Guidelines 

  • 13. Was darf die Praktikumsstelle von mir verlangen?

    Siehe Download-Bereich: „Guidelines Orientierungspraktikum“: Guidelines 

  • 14. Was tun, wenn es Probleme an der Praktikumsstelle gibt?

    Siehe Download-Bereich: „Guidelines Orientierungspraktikum": Guidelines 

    Vergessen Sie nicht, dass von Ihrer Seite aus auch eine Holschuld gegenüber der Praktikumsstelle besteht. D. h. für Sie: "Habe ich mich auch aktiv um Information bzw. Anleitung, Feedback, Supervision, etc. bei meinem/r anleitenden Psycholog*in bemüht?"

    Sollten Sie sich aktiv um Anleitung, Supervision, Feedback oder Arbeitsaufträge bemüht haben und bleibt dies von der Stelle unberücksichtigt oder sollten andere Probleme während Ihrer Praktikumszeit auftreten, so bitten wir Sie, uns rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, damit wir Sie unterstützen können. Näheres finden Sie in den Guidelines.

  • 15. Wie erreiche ich die Studienassistenz?

    Die Studienassistentin Sabrina Ebel ist unter der E-Mail-Adresse bachelorpraktikum.psychologie@univie.ac.at erreichbar. Die Studienassistenz ist in erster Linie für die Administration des Praktikums (z. B. Anmeldung) zuständig. Alle anderen Fragen müssten aus den Allgemeinen Informationen hervorgehen bzw. sind mit Ass.-Prof. Harald Werneck oder Prof. Ulrich Ansorge zu klären. Bitte lesen Sie ZUERST die ausführlichen Informationen zum Orientierungspraktikum im Bachelorstudium auf der Homepage, bevor Sie ein E-Mail mit einer Frage an uns schicken.

  • 16. Kann ich mein Praktikum an zwei verschiedenen Stellen machen?

    Nein, das Praktikum muss bei EINER Stelle absolviert werden.

  • 17. Erfüllt ein Orientierungspraktikum im Umfang von 150 Stunden die Vorgaben eines Orientierungspraktikums nach der deutschen Approbationsordnung?

    Nicht unbedingt. Die Bestimmungen der deutschen Approbationsordnung  für ein Orientierungspraktikum vom Februar 2020 gehen weiter als das Curriculum der Universität Wien. Wenn Sie daher ein Orientierungspraktikum im Rahmen des Bachelorstudiums Psychologie an der Universität Wien später für eine deutsche Approbation anrechnen lassen wollen, lassen Sie sich von Ihrer Praktikumsstelle ggf. sicherheitshalber bestätigen, dass Ihr Praktikum die Vorgaben der deutschen Approbationsordnung erfüllt. Bitte beachten Sie, dass vermutlich keine österreichische Praktikumsstelle die Vorgaben der deutschen Approbationsordnung erfüllt, weil Sie ja unter anderem von einer nach deutschem Recht approbierten Psycholog*in angeleitet werden müssten und weil Sie im Rahmen des Orientierungspraktikums Kenntnisse in Bezug auf die in Deutschland gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen sammeln müssten. All das und einiges mehr, z. B. die engere Facheinschlägigkeit des Orientierungspraktikums in der Behandlung oder Versorgung (z. B. psychisch Erkrankter), gehen aus der deutschen Approbationsordnung hervor. Diese sollte daher der Praktikumsstelle zum Vergleich mit den vermittelten Kompetenzen und Kenntnissen vorgelegt werden, damit Ihr/Ihre Praktikumsgeber*in diese Bestätigung für Sie ausfertigen kann, wenn Sie das wünschen.