Studienabschluss Bachelor

Sobald Ihre letzte Prüfungsleistung eingetragen wurde und alle Einträge in Ihrem Prüfungspass auch korrekt zugeordnet sind, können Sie Ihren Studienabschluss für den Bachelor Psychologie direkt über u:space beantragen!

Bitte vermeiden Sie doppelte Einreichungen und beantragen Sie Ihren Abschluss entweder über u:space oder per E-Mail.

Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss per E-Mail einreichen möchten, übermitteln Sie bitte den vollständig ausgefüllten Prüfungspass und die Bestätigung der Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte (Statistik Austria) ans SSC. Nehmen Sie an der Erhebung auch teil, wenn Sie keinen Auslandsaufenthalt hatten! Das SSC prüft daraufhin, ob alle notwendigen Prüfungsleistungen erbracht wurden und schließt das Studium ab. Das Formular und die Bestätigung senden Sie bitte von Ihrem u:account an: ssc.psychologie@univie.ac.at

Erhebung über studienbezogenen Auslandsaufenthalte

Anlässlich Ihres Studienabschlusses ersucht Sie die Universität um die Angabe von Daten zu Ihren Auslandserfahrungen im Laufe Ihres Studiums. Die Erhebung dieser Daten ist auf Grund einer Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung verpflichtend.

Wenn Sie keine österreichische Sozialversicherungsnummer haben, finden Sie die Ersatzkennung auf dem Sammelzeugnis neben Ihrem Geburtsdatum.

Abschlussdokumente

Die Abschlussunterlagen werden Ihnen amtssigniert per E-Mail zugeschickt.
ACHTUNG: Sollten Sie die Dokumente zusätzlich in Papierform benötigen, fordern Sie diese bitte via E-Mail beim SSC an.

Information für die Zulassung zum MA Psychologie

Nachdem Sie Ihren Bachelor an der Universität Wien abgeschlossen haben, können Sie die Zulassung zum Master Psychologie direkt über den Servicedesk der Studienzulassung aktivieren lassen – tagesaktuell oder zum nächsten Semester. Verwenden Sie den Betreff „Zulassung Master Psychologie“, damit Ihr Antrag bevorzugt bearbeitet wird. Erst wenn Sie zum Master zugelassen sind, können Sie sich für den Master-Zuteilungstest anmelden.

Bestätigungen für Bewerbungen

  • Bestätigung über den voraussichtlichen Abschluss
  • Bestätigung über den vorläufigen Notendurchschnitt. Berechnung: (Note*ECTS + Note*ECTS...)/Gesamtzahl der ECTS


Überprüfen Sie bitte auf dem Sammelzeugnis, ob Ihre Noten korrekt zugeordnet sind, bevor Sie die Bestätigung beantragen. Kontaktieren Sie uns über Ihren u:account mit der exakten Angabe, welche Bestätigung Sie benötigen.

Die Bestätigungen werden einmal im Semester ausgestellt. Bitte überlegen Sie vorab, zu welchem Zeitpunkt Sie die Bestätigung beantragen!

 Welche Leistungen werden in die Berechnung des vorläufigen Notendurschnittes einbezogen?

  • Positiv absolvierte Lehrveranstaltungen aus den Pflichtmodulen
  • Positiv absolvierte Lehrveranstaltungen, die dem Modul "Alternative Erweiterungen" zugeordnet sind
  • Nachdem Sie ein EC abgeschlossen haben, können Sie in u:space die Option "für den Abschluss verwenden" auswählen, nur dann wird es bei der Berechnung des vorläufigen Notendurchschnitts berücksichtigt.
  • Anerkennungen für die folgenden Module:
    • Pflichtmodule
    • Alternative Erweiterungen
    • EC-Äquivalent
    • Erweiterungscurriculum aus Vorstudien

 Welche Leistungen werden NICHT einbezogen?

  • Lehrveranstaltungen, die keinem Studienplanpunkt/Modul oder dem "Interessensmodul" zugeordnet sind
  • Leistungen, die mit "+" (mit Erfolg teilgenommen) beurteilt bzw. angerechnet wurden