Informationen für Interne

Nachdem Sie über den erfolgreichen Abschluss Ihres Bachelorstudiums Psychologie informiert wurden, können Sie sich zum fachgleichen Masterstudium Psychologie zulassen. Dafür sind weder das Zeugnis noch der Verleihungsbescheid erforderlich.

Die Zulassung zum Masterstudium Psychologie muss über den Servicedesk der Studienzulassung erfolgen und ist auf folgende Weise möglich: 

  • Innerhalb der Zulassungsfrist eines Semesters
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine tagesaktuelle Zulassung zu beantragen. Informationen zur tagesaktuellen Zulassung finden Sie auf folgender Website: Tagesaktuelle Zulassung

Verwenden Sie unbedingt den Betreff „Zulassung Master Psychologie“. 

Achtung: Die Zuteilung zum Schwerpunkt erfolgt im Rahmen des internen Zuteilungsverfahrens und wird nicht von der Studienzulassung durchgeführt. 

Zuteilungsverfahren

Der Zuteilungstest für interne Masterstudierende findet am 22.08.2024 in der Messe Wien statt. Die Uhrzeit wird noch bekannt gegeben. Der Zuteilungstest für interne Absolvent*innen findet zeitgleich mit dem Aufnahmetest für Externe statt.

Anmeldung zum Zuteilungstest: Mo. 6.5. 9 Uhr bis Mo. 5.8. 9 Uhr. Den Link zur Anmeldung finden Sie in Kürze hier.

Interne Absolvent*innen haben einen fixen Studienplatz im Masterstudium Psychologie. Beim Zuteilungstest geht es um die Zuteilung zum Masterschwerpunkt. Für die Anmeldung zum Zuteilungstest muss das Bachelorstudium Psychologie abgeschlossen und die Zulassung zum Masterstudium Psychologie erfolgt sein.

Testliteratur

  • Daffin, L., & Bridley, A. (2022). Abnormal Psychology. Module 1-5.  https://opentext.wsu.edu/abnormal-psych (Hinweis: Die 3. Auflage wurde unter einem neuen Titel veröffentlicht. Dies hat keine Auswirkungen auf die Inhalte der Testliteratur.)

Information zum neuen Prüfungsstoff

Die Platzvergabe für Schwerpunkte im Masterstudiengang Psychologie der Universität Wien erfolgt aus Fairnessgründen für interne und externe Bewerber*innen nach den Ergebnissen desselben Tests. Insbesondere für externe Bewerber*innen mit ihren vielfältigen und unterschiedlichen akademischen Werdegängen gilt, dass der Prüfungsstoff des Auswahltests das BA-Psychologie-Wissen repräsentieren sollte. Der aktuelle Prüfungsstoff repräsentiert den BA-Stoff im Vergleich zum bisher verwendeten BA-Prüfungsstoff, der aus wenigen, kurzen Artikeln bestand, besser. Wichtig: Da Sie, die Teilnehmer*innen am BA-Aufnahme und Zuteilungstest, bereits alle BA-Psychologie-Teilprüfungen erfolgreich absolviert haben, handelt es sich um eine Auffrischung des von Ihnen bereits beherrschten Stoffes. Wir bitten aber um Entschuldigung, dass es hie und da zu einer inhaltlich anderen Akzentsetzung in der Prüfungsliteratur kommen kann. Das ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass die Prüfungsmaterialien für den Aufnahmetest frei (also umsonst) verfügbar sein müssen. Dabei können wir auch nicht auf die im Bibliotheksbereich an der Uni Wien verfügbaren, ansonsten aber kostenpflichtigen Lehrbücher zurückgreifen, die wir in den Teil-Prüfungen das BA-Psychologie-Studiums der Uni Wien einsetzen. Das bitten wir zu entschuldigen, ist aber nicht durch uns zu verantworten, sondern durch eine Vorgabe seitens der Universität (nämlich die Kostenfreiheit der Lehrmaterialien) bedingt.

Zuteilung zu einem Masterschwerpunkt

Alle Studierenden, die das Bachelorstudium Psychologie an der Universität Wien absolviert haben, werden ohne weitere Voraussetzungen zum Masterstudium zugelassen. Nach ihrer rechtzeitigen Anmeldung findet für diese Studierenden ein Zuteilungsverfahren zu folgenden vier inhaltlichen Schwerpunkten statt:

Zuteilungsquoten

  • Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft (20% aller Plätze)
  • Entwicklung und Bildung (25%)
  • Geist und Gehirn (25%)
  • Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie (30%)

 

Informieren Sie sich hier, bevor Sie Ihren inhaltlichen Schwerpunkt wählen.

Der Zuteilungstest muss durchgeführt werden, weil ca. 70% der Studierenden in den Schwerpunkt Klinische- und Gesundheitspsychologie möchten. Im Zuge des Zuteilungsverfahrens werden direkt beim Test die Präferenzen angegeben. Diese Zuordnungswünsche werden, so weit wie möglich, realisiert. Bei einer Quote von 30% für Klinische/Gesundheit ist dies aber leider nicht für alle möglich.

Das wichtigste Kriterium für die Vergabe ist die Erstpräferenz. Wer in die Schwerpunkte Arbeit/Wirtschaft/Gesellschaft, Entwicklung/Bildung, Geist/Gehirn möchte, hat diesen Platz ziemlich sicher. Alle Teilnehmer*innen, die Klinische/Gesundheit als Erstpräferenz wählen, das Testergebnis aber nicht für diesen Schwerpunkt reicht, werden dann nach Präferenz auf die leeren Plätze in den anderen Schwerpunkten aufgeteilt. Mit dieser Vorgangsweise erhalten die meisten Teilnehmer*innen ihre Erstpräferenz. 

Der zugeteilte Schwerpunkt kann einmalig innerhalb einer Frist abgelehnt werden. Diese Frist wird Ihnen per E-Mail bekannt gegeben. Wenn Sie innerhalb dieser Frist auf den Schwerpunkt verzichten, können Sie beim Folgetermin erneut antreten. Der Zuteilungstest für Interne findet jeweils im Februar und August statt.