Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?

Zwei-Semester-Frist

Mit der UG-Novelle 2021 wurde eine neue Frist eingeführt für die Anerkennung von Leistungen, die vor der Zulassung zum Studium erbracht wurden.

Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen.

Die Anerkennung von Leistungen, die während des Studiums erbracht wurden (z.B. im Rahmen eines Zweitstudiums, eines Auslandsaufenthaltes oder einer Mitbelegung an einer anderen österreichischen Universität) ist jederzeit während des Studiums möglich.

 

Beispiel: Zulassung zum Studium mit 01.10.2023
  • Leistungen, die vor dem 01.10.2023 erbracht wurden, können bis spätestens 30.09.2024 zur Anerkennung eingereicht werden.
  • Leistungen, die ab dem 01.10.2023 erbracht wurden, können jederzeit während des Studiums zur Anerkennung eingereicht werden.

Sonderfall: Lehrveranstaltungen der Universität Wien

Lehrveranstaltungen der Universität Wien, die vor der Zulassung zum betreffenden Studium absolviert wurden - z.B. im Rahmen eines anderen Studiums an der Universität Wien - können auch außerhalb der 2-Semester-Frist zur Anerkennung eingereicht werden (Grundlage: § 4 der Verordnung des Studienpräses zur Durchführung von Anerkennungsverfahren und Validierungen - Wiedervelautbarung vom 29.09.2023.)

Wichtige Information

Anerkannte Lehrveranstaltungen MÜSSEN für den Studienabschluss verwendet werden. Eine Anerkennung kann weder durch eine neue Anerkennung, noch durch eine intern erbrachte Leistung "überschrieben" werden. Das betrifft sowohl verpflichtende Lehrveranstaltungen als auch Alternative Erweiterungen und Erweiterungscurricula (Bachelorstudium) sowie Freie Fächer (Masterstudium).

Was möchten Sie anerkennen lassen?


Pflichtfächer

Folgende Unterlagen sind vom u:account an ssc.psychologie@univie.ac.at zu übermitteln:

  1. Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung
  2. Transcript of Records/Sammelzeugnis/Erfolgsnachweis mitschicken (nur bei Lehrveranstaltungen, die NICHT an der Universität Wien absolviert wurden)
  3. Formular Inhalte von Lehrveranstaltungen ausfüllen (als ein einziges Word-Dokument zu schicken, nicht als PDF!)
    Durch die Inhalte soll eine Bewertung der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen (Lernergebnisse) möglich sein, d. h. wir benötigen eine gute Übersicht, welche Inhalte behandelt wurden. Dies kann den Anerkennungsvorgang erheblich beschleunigen. Sie können die Inhalte vorab mit den Inhalten der Lehrveranstaltung der Universität Wien vergleichen, so wie sie in u:find stehen oder wie sie oft in den Vorlesungsfolien/Skripten am Anfang dargelegt werden, damit Sie einen Eindruck bekommen, wie die Inhaltsübersicht ungefähr aussehen sollte.
    Die Inhalte können folgendermaßen ausschauen:
    • Eine Übersicht über die Inhalte der Lehrveranstaltung selbst erstellen
    • Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis
    • Inhaltsübersichten aus den Vorlesungsfolien/Skripten
  4. Nachweis/Quelle der Inhalte der Lehrveranstaltungen als Link oder PDF-Dokument mitschicken
  5. Bei der Anerkennung von validierten Qualifikationen: Bestätigung über die Validierung.


Bei Fragen wenden Sie Sich gerne an: ssc.psychologie@univie.ac.at

Nach Bearbeitung des Antrags wird der Anerkennungsbescheid an Ihre u:account-Adresse übermittelt.

Alternative Erweiterung, Freie Fächer

Folgende Unterlagen sind vom u:account an ssc.psychologie@univie.ac.at zu übermitteln:

  • Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung
  • Transcript of Records/Sammelzeugnis/Erfolgsnachweis mitschicken (nur bei Lehrveranstaltungen, die NICHT an der Universität Wien absolviert wurden)
  • Bei Fragen wenden Sie Sich gerne an: ssc.psychologie@univie.ac.at
  • Nach Bearbeitung des Antrags wird der Anerkennungsbescheid an Ihre u:account-Adresse übermittelt.

Anerkennung von Hilfstätigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19

UPDATE: Die Anerkennung von Hilfstätigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 wurde im 3. COVID-19-Gesetz geregelt, das vom 5. April 2020 bis zum 30. September 2021 gültig war.

Die Antragstellung ist weiterhin möglich, jedoch können nur Tätigkeiten, die in den Zeitraum zwischen 5. April 2020 und 30. September 2021 fallen, anerkannt werden.

Als Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, werden u.a. Zivildienst, Präsenzdienst, Krankenhausdienst, Pflegedienst und Transportdienst von Pflegebedürftigen, Dienst bei Wasser-/Stromversorgung, Betreuung von Minderjährigen in öffentlichen Einrichtungen, Erntehilfe, Verkauf von Lebensmittel etc. akzeptiert.

Pro Monat geleisteter Hilfstätigkeiten können - je nach Stundenausmaß - bis zu 4 ECTS im Rahmen der Alternativen Erweiterung (Bachelorstudium) bzw. der Freien Fächer (Masterstudium) angerechnet werden.

Den Berechnungsschlüssel finden Sie im Antragsformular (Download hier).

Schicken Sie bitte den Antrag an ssc.psychologie@univie.ac.at

Anerkennung von Lehrveranstaltungen der Medizinischen Universität Wien

Information der Studienprogrammleitung

Ab dem Wintersemester 2019 ändert sich die Spruchpraxis bei der Anerkennung von Lehrveranstaltungen der Medizinischen Universität Wien für die Alternative Erweiterung (Bachelorstudium Psychologie) oder die Freien Fächer (Masterstudium Psychologie).

Ab 01. Oktober 2019 werden bei der Anerkennung von Lehrveranstaltungen der Medizinischen Universität Wien die am Zeugnis der MedUni angeführten ECTS-Punkte herangezogen.

Beispiel: Umfasst eine Lehrveranstaltung laut Zeugnis der Medizinischen Universität 2 ECTS, werden Ihnen 2 ECTS für die Alternative Erweiterung bzw. die Freien Fächer angerechnet.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen alle Anträge auf Anerkennung betrifft, die ab 01. Oktober 2019 eingereicht werden - unabhängig vom Zeitpunkt der Absolvierung der Lehrveranstaltungen.

Erweiterungscurricula

Hier gibt es zwei Varianten.

Variante 1

Sie haben im Rahmen eines anderen Bachelorstudiums an der Universität Wien ein reguläres Erweiterungscurriculum im Umfang von 15 oder 30 ECTS abgeschlossen. Sie können dieses EC für das Bachelorstudium Psychologie anerkennen lassen.

Schicken Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung vom u:account an ssc.psychologie@univie.ac.at 

In die rechte Spalte des Antragsformulars tragen Sie bitte „Erweiterungscurriculum aus Vorstudien“ ein.

Nach Bearbeitung des Antrags wird der Anerkennungsbescheid an Ihre u:account-Adresse übermittelt.

Achtung: Folgende Erweiterungscurricula können NICHT für das Bachelorstudium Psychologie anerkannt werden:

  • EC Grundlagen der Psychologie
  • EC Anwendungsfelder der Psychologie
  • EC Quantitative Methoden in den Sozial- und Verhaltenswissenschaften - Grundlagen
  • EC Quantitative Methoden in den Sozial- und Verhaltenswissenschaften - Vertiefung

Variante 2

Sie haben an der Universität Wien oder an einer anderen Universität Prüfungen absolviert, die mit den Inhalten eines bestimmten Erweiterungscurriculums der Universität Wien übereinstimmen. Die Prüfungen können für dieses EC anerkannt werden. In diesem Fall wird die Anerkennung nicht von der Studienprogrammleitung Psychologie durchgeführt. Sie müssen sich direkt an die Studienrichtung wenden, die das EC anbietet.

BEISPIEL: Sie haben Kunstgeschichte studiert. Die Studienrichtung Kunstgeschichte an der Universität Wien bietet ein Erweiterungscurriculum an. Sie können bei der Studienrichtung Kunstgeschichte einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungen für dieses Erweiterungscurriculum stellen.

Erweiterungscurricula der Studienrichtung Psychologie

Die Studienprogrammleitung Psychologie bietet für Studierende anderer Studienrichtungen zwei Erweiterungscurricula an:

EC-Registrierung

Wenn Sie einzelne Lehrveranstaltungen für das Erweiterungscurriculum "Grundlagen der Psychologie" bzw. "Anwendungsfelder der Psychologie" anerkennen lassen möchten, müssen Sie sich vorher in u:space für das entsprechende EC registrieren.

Ohne Registrierung kann die Anerkennung nicht bearbeitet werden.

Anerkennung von Leistungen aus dem Diplomstudium oder Bachelorstudium Psychologie (Universität Wien)

Prüfungen, die an der Universität Wien im Rahmen des Bachelorstudiums Psychologie oder des Diplomstudiums Psychologie (nach UniStG) absolviert wurden, können nach den folgenden Richtlinien anerkannt werden:

Schicken Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung vom u:account an ssc.psychologie@univie.ac.at

Anerkennung von externen Prüfungsleistungen

Bildungseinrichtung: Bei der Anerkennung externer Leistungen gelten dieselben Formalen Kriterien wie bei den Pflichtfächern.

Folgende Unterlagen sind vom u:account an ssc.psychologie@univie.ac.at zu übermitteln:

  1. Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung
  2. Transcript of Records/Sammelzeugnis/Erfolgsnachweis mitschicken.
  3. Formular Inhalte von Lehrveranstaltungen ausfüllen (als Word-Dokument zu schicken, nicht als PDF!)
    Durch die Inhalte soll eine Bewertung der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen (Lernergebnisse) möglich sein, d. h. wir benötigen eine gute Übersicht, welche Inhalte behandelt wurden. Dies kann den Anerkennungsvorgang erheblich beschleunigen. Sie können die Inhalte vorab mit den Inhalten der Lehrveranstaltung der Universität Wien vergleichen, so wie sie in u:find stehen oder wie sie oft in den Vorlesungsfolien/Skripten am Anfang dargelegt werden, damit Sie einen Eindruck bekommen, wie die Inhaltsübersicht ungefähr aussehen sollte.
    Die Inhalte können folgendermaßen ausschauen:
    • Eine Übersicht über die Inhalte der Lehrveranstaltung selbst erstellen
    • Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis
    • Inhaltsübersichten aus den Vorlesungsfolien/Skripten
  4. Nachweis/Quelle der Inhalte der Lehrveranstaltungen als Link oder PDF-Dokument mitschicken


Bei Fragen wenden Sie Sich gerne an: ssc.psychologie@univie.ac.at

Nach Bearbeitung des Antrags wird der Anerkennungsbescheid an Ihre u:account-Adresse übermittelt.