Anerkennungen Masterstudium 2013 - Masterstudium 2017

Die folgenden Informationen gelten auch für Wiedereinsteiger*innen, die zum alten Mastercurriculum zugelassen waren und das Studium unterbrochen haben.

Anerkennung von Prüfungen

Hier finden Sie die Verordnung über die Anerkennung von Lehrveranstaltungen des alten Mastercurriculums für das neue Mastercurriculum.

  • Zur Anerkennung von Pflichtfächern verwenden Sie bitte das Formular Anerkennung gemäß Anerkennungsverordnung.
  • Zur Anerkennung von Freien Fächern verwenden Sie bitte das allgemeine Formular Antrag auf Anerkennung von Prüfungen.
  • Wenn die Masterarbeit vor der Unterstellung unter das neue Curriculum eingereicht und beurteilt wurde (Note im Sammelzeugnis), muss sie anerkannt werden. Zur Anerkennung der Masterarbeit verwenden Sie ebenfalls das Formular Antrag auf Anerkennung von Prüfungen.

Schicken Sie bitte Ihren Antrag von Ihrem u:account an ssc.psychologie@univie.ac.at.

Mitnahme des Schwerpunktes in das neue Curriculum

Studierende, die im Mastercurriculum 2013 bereits einem Schwerpunkt zugeteilt wurden und zum Mastercurriculum 2017 umsteigen bzw. wieder einsteigen, werden wie folgt zugeteilt:

  • Studierende aus der Vertiefung "Angewandte Psychologie: Arbeit, Bildung und Wirtschaft" können zwischen den Schwerpunkten "Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft" und "Entwicklung und Bildung" wählen.
  • Studierende aus der Vertiefung "Psychologische Grundlagen: Geist und Gehirn" werden dem Schwerpunkt "Geist und Gehirn" zugeteilt.
  • Studierende aus der Vertiefung "Gesundheit, Entwicklung und Förderung" können zwischen den Schwerpunkten "Entwicklung und Bildung" und "Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie wählen.