Häufig gestellte Fragen zum 6-Wochen-Praktikum (Alternatives Pflichtmodul A2a des Masterstudiums)

Bitte zuerst die Allgemeinen Informationen durchlesen, denn diese beantworten bereits fast alle wichtigen Fragen!

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  • 1. Muss ich eine Vorlesung besuchen?

    Nein, der Besuch der VO-Einheit ist nicht verpflichtend. Sie können die Informationen über das Masterpraktikum wahlweise über die Homepage oder die Audiofolien im Moodle-Forum einholen. Eine Bestätigung wird nicht mehr ausgestellt und ist nicht mehr notwendig.

  • 2. Kann ich mir auch eine Praktikumsstelle suchen, die nicht auf der Liste steht?

    Ja, sofern sie folgende Kriterien erfüllt:

    • Die Stelle bietet psychologische Arbeit an
    • Die Betreuung der Praktikant*innen erfolgt durch Psycholog*innen
    • Die Aufgabenbereiche der Praktikant*innen müssen psychologische Tätigkeiten sein
  • 3. Wie weiß ich, dass ein selbst gesuchter Praktikumsplatz anerkannt wird?

    Dazu ist ein Fragebogen von den betreuenden Psycholog*innen auszufüllen. Anhand dieses Fragebogens wird entschieden, ob der Praktikumsplatz den Anforderungen entspricht.

    Den Fragebogen erhalten sie:

    • Online
    • in der Praktikumssprechstunde
  • 4. Praktikum an der Fakultät?

    Bitte verwenden Sie die Formulare zum Downloaden und lesen Sie die Regelungen im Downloadbereich genau.

    Praktika an der Universität Wien müssen 6 Wochen vor Beginn angemeldet werden.

  • 5. Was benötige ich bei der Anmeldung?
    • die Studienbestätigung des Mastercurriculums
    • Anmeldeformular
    • den von den betreuenden Psychologen*innen ausgefüllten Fragebogen bei selbst gesuchten Praktikumsplätzen
  • 6. Kann ich mein Praktikum auch erst nach Absolvierung anmelden?

    NEIN!

    Praktika sind ohne offizielle Anmeldung ausnahmslos NICHT für das Studium anrechenbar!

  • 7. Was muss ich tun, wenn ich mein Praktikum im Ausland machen möchte?

    Lassen Sie sich eine Beschreibung darüber schicken, was an dieser Einrichtung gemacht wird, wer der*die betreuende Psycholog*in ist und was der*die Praktikant*in machen wird (Kriterien einer selber gesuchten Stelle → Siehe Frage 2).
    Anhand dieser Beschreibung wird entschieden, ob die Einrichtung als Praktikumsplatz akzeptiert wird.

  • 8. Wie lange muss ich nach Abgabe des Praktikumsberichtes auf mein Zeugnis warten?

    Nach dem jeweiligen Abgabetermin ("Prüfungstermin") werden die Berichte benotet und die Noten in u:space eingetragen. Dies kann bis zu vier Wochen nach dem "Prüfungstermin" dauern.

  • 9. Wo erhalte ich die Liste der offiziellen Praktikumsstellen?
  • 10. Wann kann ich den Praktikumsbericht abgeben?

    Sie können Ihren Praktikumsbericht  über Moodle hochladen
    Vorgangsweise beim Hochladen Ihres Praktikumsberichts:

    • Gehen Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis zur Lehrveranstaltung "Projektpraktikum".
    • Bitte klicken Sie auf den Button „Moodle“ und loggen sich (mit Ihrer Matrikelnummer) ein.
    • Unter "Praktikumsbericht und Arbeitszeugnis" gehen Sie auf "Lösung abgeben" und laden Ihren Praktikumsbericht und Ihre Praktikumsbestätigung (= Arbeitszeugnis) hoch.
    • Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Hochladen „Änderungen sichern“ anklicken.
  • 11. Wann findet die Vorlesung statt?

    Der Besuch der VO-Einheit ist nicht mehr verpflichtend und es wird keine Bestätigung mehr ausgestellt. Sie können die Informationen zum Masterpraktikum wahlweise über die Homepage oder die Audio-Folien im Moodle-Forum einholen. 

  • 12. Was darf/muss ich als Praktikant*in tun?

    Siehe Download-Bereich: Guidelines für Praktikumsstellen und Praktikant*innen im Rahmen des 6-Wochen-Pflichtpraktikums während des Studiums der Psychologie.

  • 13. Was darf die Praktikumsstelle von mir verlangen?

    Siehe Download-Bereich: Guidelines für Praktikumsstellen und Praktikant*innen im Rahmen des 6-Wochen-Pflichtpraktikums während des Studiums der Psychologie.

  • 14. Was tun, wenn es Probleme an der Praktikumsstelle gibt?

    Siehe Download-Bereich: Guidelines für Praktikumsstellen und Praktikant*innen im Rahmen des 6-Wochen-Pflichtpraktikums während des Studiums der Psychologie.

    Vergessen Sie nicht, dass von Ihrer Seite aus auch eine Holschuld gegenüber der Praktikumsstelle besteht. D. h. für Sie: "Habe ich mich auch aktiv um Information bzw. Anleitung, Feedback, Supervision, etc. bei meinem/r anleitenden PsychologIn bemüht?"

    Sollten Sie sich aktiv um Anleitung, Supervision, Feedback oder Arbeitsaufträge bemüht haben und bleibt dies von der Stelle unberücksichtigt oder sollten andere Probleme während Ihrer Praktikumszeit auftreten, so bitten wir Sie, uns rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, damit wir Sie unterstützen können. Näheres finden Sie in den Guidelines.

  • 15. Wie erreiche ich die Studienassistenz?

    Die Studienassistentin Sarah Landskron ist unter der E-Mail-Adresse masterpraktikum.psychologie@univie.ac.at erreichbar. Frau Landskron ist in erster Linie für die Administration des Praktikums (z. B. Anmeldung) zuständig. Alle anderen Fragen müssten aus den Allgemeinen Informationen hervorgehen bzw. sind in der Praktikumssprechstunde zu klären.

    Bitte lesen Sie ZUERST die ausführlichen Informationen zum Praktikum auf der Homepage zum 6-Wochen-Praktikum, bevor Sie ein E-Mail mit einer Frage an uns schicken.

  • 16. Kann ich mein Praktikum an zwei verschiedenen Stellen machen?

    Nein, das Praktikum muss bei EINER Stelle absolviert werden.